Abzweigung eines Gebrauchsmusters

Die Voraussetzung für eine Gebrauchsmusterabzweigung ist, dass es bereits eine Patentanmeldung gibt, die anhängig ist. Außerdem darf die Anmeldung nicht länger als 10 Jahre eingereicht worden sein. Die Patentanmeldung kann eine deutsche Patentanmeldung, eine europäische oder eine internationale Patentanmeldung mit Wirkung für Deutschland sein.
Durch die Abzweigung wird für das Gebrauchsmuster der Anmeldetag der Patentanmeldung zum relevanten Zeitrang. Auch ein Prioritätsdatum wird für das Gebrauchsmuster wirksam.